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Nachhaltig vorsorgen und investieren
Veranlagungskriterien
Mit Zurich For Future Invest investieren Sie am Puls der Zeit, indem Sie Ihr Vermögen auf Basis ökologischer, sozialer und umweltschonender Kriterien veranlagen. Durch zukunftsorientierte und verantwortungsvolle Finanzentscheidungen gestalten Sie die Welt von morgen positiv mit und tragen wesentlich dazu bei, den Planeten für zukünftige Generationen zu bewahren.


ESG-KRITERIEN
Was versteht man unter nachhaltiger Geldanlage?
Nachhaltige Geldanlage ist eine allgemeine Bezeichnung für nachhaltige, verantwortliche, ethische, soziale oder ökologische Investitionen, die ESG-Faktoren in ihre Analyse und Entscheidung miteinbeziehen. ESG ist die englische Abkürzung für „Environmental, Social and Governance“, also Umwelt, Soziales und Unternehmensführung. Um den ökologischen, sozialen und unternehmerischen Zustand von Unternehmen und Staaten festzustellen, erfolgt die Bewertung der ESG-Faktoren anhand von klar definierten Messkriterien.

ESG Kriterien
Produktoffenlegung in Bezug auf Nachhaltigkeitspräferenzen
Im Rahmen unserer fondsgebundenen Lebensversicherung mit freier Fondsauswahl bestehen vielfältige Möglichkeiten, um Vermögen entsprechend den Nachhaltigkeitspräferenzen zu veranlagen. Diese Veranlagungsprodukte tragen die Bezeichnung „multi option products“ (MOPs).

Unsere Fondsauswahl beinhaltet Investmentmöglichkeuten, die eine der folgenden Definitionen von Nachhaltigkeit erfüllen, um damit Nachhaltigkeitspräferenzen abzubilden:

  • Anlage des Fondsvermögens mit einem Mindestanteil in ökologisch nachhaltige Investitionen im Sinne von Artikel 2 Nummer 1 der Verordnung (EU) 2020/852 des Europäischen Parlaments und des Rates (Kategorie „Taxonomie-Verordnung“)

  • Anlage des Fondsvermögens mit einem Mindestanteil in nachhaltige Investitionen im Sinne von Artikel 2 Nummer 17 der Verordnung (EU) 2019/2088 des Europäischen Parlaments und des Rates (Kategorie „Offenlegungsverordnung“)

  • Anlage des Fondsvermögens in der Weise, dass vom Versicherungsnehmer gewählte nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt werden („Priciple Adverse Impacts“ – PAI“). Hier geht es um die Vermeidung nachteiliger Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren. Dabei werden die qualitativen oder quantitativen Elemente, mit denen diese Berücksichtigung nachgewiesen werden soll, vom Versicherungsnehmer bestimmt. Nachhaltigkeitsfaktoren in diesem Sinn sind Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung, im allgemeinen Sprachgebrauch häufig unter dem Schlagwort „ESG“ zusammengefasst. Der Grundsatz „Vermeidung erheblicher Beeinträchtigungen“ („do no significant harm“) findet nur bei denjenigen dem Investmentfonds zugrunde liegenden Investitionen Anwendung, die die EU-Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten berücksichtigen.


Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang im Hinblick auf die oben angeführten Nachhaltigkeitskategorien, dass die dem verbleibenden Teil (vgl. „Mindestmaß“) des Investmentfonds zugrunde liegenden Investitionen nicht die EU-Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten berücksichtigen.


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Fondsauswahlprozess
Wie erfolgt die Auswahl nachhaltiger Investmentfonds bei Zurich?
1
Die Basis für den Fondsauswahlprozess der Zurich-Fondspalette stellen alle in Österreich verfügbaren nachhaltigen Investmentfonds dar, die gem. Offenlegungsverordnung als Artikel 8 und Artikel 9 eingestuft sind.

2
Durch die strengen Kriterien des Umweltzeichens werden jene Investmentfonds selektiert, die aufgrund ihrer Veranlagungsstrategie nachhaltiger sind als vergleichbare Produkte am Markt.

3
Durch das quantitative und qualitative Screening von Zurich werden jene Investmentfonds in die Fondspalette aufgenommen, die sich überdurchschnittlich hervorheben.

4
Das Resultat des Ausschlussverfahrens stellt eine konzentrierte, jedoch breit gestreute nachhaltige Fondspalette für den Zurich For Future Invest dar.

Trichter alle nachhaltige Investmentfonds