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Der Gamechanger der fondsgebundenen
Lebensversicherung
Lebensversicherung
Zurich For Future Invest
Österreichisches Umweltzeichen für nachhaltige Finanzprodukte
Zurich For Future Invest ist mit dem Österreichischen Umweltzeichen für nachhaltige Finanzprodukte ausgezeichnet. Alle zur Auswahl stehenden Investmentfonds müssen den Anforderungen der Umweltzeichenkriterien entsprechen. Die Umweltzeichenkriterien definieren verschiedene dos and donts.
Ausschlusskriterien für Unternehmen:
• Rüstung
• Atomenergie
• Rote und grüne Gentechnik
• Fossile Energie
• Menschen- und Arbeitsrechtsverletzungen
▶ Mehr Informationen zu den Richlinien
Ausschlusskriterien für Unternehmen:
• Rüstung
• Atomenergie
• Rote und grüne Gentechnik
• Fossile Energie
• Menschen- und Arbeitsrechtsverletzungen
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Zurich‘s Zero Waste-Advise
Unter Zero Waste-Advise verstehen wir bei Zurich einen schonenden Umgang mit allen Ressourcen, die mit dem gesamten Beratungs- und Betreuungsprozess zusammenhängen. Wir haben uns aktuell für folgende Nachhaltigkeits-Ansätze entschieden:
Unsere Nachhaltigkeits-Ansätze:
• Digitale Kundenberatung und -betreuung
• Papierlose Prozesse (Beratung, Produktabschluss, Kommunikation)
• Onlineportal (Meine Zurich)
Unsere Nachhaltigkeits-Ansätze:
• Digitale Kundenberatung und -betreuung
• Papierlose Prozesse (Beratung, Produktabschluss, Kommunikation)
• Onlineportal (Meine Zurich)
Responsible Investment
Responsible Investing bezieht sich auf Investitionen, die getätigt werden, um messbare vorteilhafte soziale oder ökologische Auswirkungen zu erzielen und gleichzeitig eine finanzielle Rendite zu erwirtschaften.
Mit Zurich For Future Invest verdreifachen Sie den nachhaltigen Wirkungsgrad Ihrer Veranlagung:
1. Produkt-Impact (Zurich‘s Zero Waste-Advise)
Annahme: Bei 1.000 Verträgen beträgt die Ersparnis insgesamt 132 Tonnen CO2.
2. Investment-Impact (Fondsmix)
Die Zurich-Fondspalette beinhaltet Investmentfonds, die sich unmittelbar positiv auf das Erreichen konkreter Umweltziele auswirken. Bei entsprechender Fondsauswahl leisten Sie daher einen wertvollen Beitrag zur Schonung der Umwelt.
3. Umwelt-Impact (Zurich Forest)
Für Ihren neu abgeschlossenen Zurich For Future Invest pflanzen wir einen frischen Setzling im Zurich Forest im brasilianischen Regenwald. Die Wiederaufforstung ist ein wirksames Instrument zur Bekämpfung des Klimawandels und zur Förderung der biologischen Artenvielfalt.
Mit Zurich For Future Invest verdreifachen Sie den nachhaltigen Wirkungsgrad Ihrer Veranlagung:
1. Produkt-Impact (Zurich‘s Zero Waste-Advise)
Annahme: Bei 1.000 Verträgen beträgt die Ersparnis insgesamt 132 Tonnen CO2.
2. Investment-Impact (Fondsmix)
Die Zurich-Fondspalette beinhaltet Investmentfonds, die sich unmittelbar positiv auf das Erreichen konkreter Umweltziele auswirken. Bei entsprechender Fondsauswahl leisten Sie daher einen wertvollen Beitrag zur Schonung der Umwelt.
3. Umwelt-Impact (Zurich Forest)
Für Ihren neu abgeschlossenen Zurich For Future Invest pflanzen wir einen frischen Setzling im Zurich Forest im brasilianischen Regenwald. Die Wiederaufforstung ist ein wirksames Instrument zur Bekämpfung des Klimawandels und zur Förderung der biologischen Artenvielfalt.
▶ Produktsteckbrief downloaden
▶ Links zu Eurosif-Dokumentationen und Portfoliobeständen
Die nachhaltige Lebensversicherung
Produktsteckbrief
Zurich For Future Invest ist eine fondsgebundene Lebensversicherung, die mit dem Österreichischen Umweltzeichen für nachhaltige Finanzprodukte zertifiziert ist. Die zur Auswahl stehende Fondspalette besteht ausschließlich aus nachhaltig klassifizierten Investmentfonds. Das Ertrags-Risiko-Verhältnis des Portfolios hängt von Ihren persönlichen Anlagepräferenzen sowie der jeweiligen Risikoklasse der gewählten Investmentfonds ab.
Anlageziele:
• Mittel- bis langfristige Veranlagung
• Alters-/Pensionsvorsorge
• Aufbau eines Startkapitals für Kinder
Laufzeit/Versicherungsdauer:
• Unbestimmte Laufzeit: es wird kein bestimmtes Laufzeitende festgelegt
• Mind. Laufzeit: 10 Jahre
• Max. Laufzeit: 50 Jahre
Ärztliche Untersuchungen:
Bis zu einer Ablebenssumme (Mindesttodesfall- summe) von EUR 7.500 ist keine ärztliche Unter- suchung erforderlich. Über EUR 7.500 kann eine ärztliche Untersuchung, abhängig von Alter und Höhe der Mindesttodesfallsumme, erforderlich sein. Zusatzversicherungen (optional):
Falls eine laufende Prämie vereinbart ist, können Sie eine Zusatzversicherung vereinbaren.
- Unfallinvaliditätszusatz (UIZ)
- Berufsunfähigkeitszusatz (BUZ)
- Unfalltodzusatz (UTZ)
• Mittel- bis langfristige Veranlagung
• Alters-/Pensionsvorsorge
• Aufbau eines Startkapitals für Kinder
Laufzeit/Versicherungsdauer:
• Unbestimmte Laufzeit: es wird kein bestimmtes Laufzeitende festgelegt
• Mind. Laufzeit: 10 Jahre
• Max. Laufzeit: 50 Jahre
Ärztliche Untersuchungen:
Bis zu einer Ablebenssumme (Mindesttodesfall- summe) von EUR 7.500 ist keine ärztliche Unter- suchung erforderlich. Über EUR 7.500 kann eine ärztliche Untersuchung, abhängig von Alter und Höhe der Mindesttodesfallsumme, erforderlich sein. Zusatzversicherungen (optional):
Falls eine laufende Prämie vereinbart ist, können Sie eine Zusatzversicherung vereinbaren.
- Unfallinvaliditätszusatz (UIZ)
- Berufsunfähigkeitszusatz (BUZ)
- Unfalltodzusatz (UTZ)
Auszahlung zum Laufzeitende:
Zum Laufzeitende wird der zum Stichtag des Verkaufs gültige Fondswert ausbezahlt.
Die Auszahlung erfolgt entweder als lebenslange monatliche Rente oder als einmalige Kapitalauszahlung.
Entnahme:
Eine Entnahme ist jederzeit möglich. Für Entnahmen werden keine zusätzlichen Kosten oder Gebühren verrechnet. Der verbleibende Fondswert muss jedoch mind. EUR 1.000 betragen.
Vorzeitige Vertragsauflösung:
Bei einer vorzeitigen Vertragsauflösung wird der entsprechende Rückkaufswert lt. Modellrechnung (siehe Antrag) ausbezahlt.
Ablebensschutz (optional):
Der Ablebensschutz ist ein optionaler Vertrags- bestandteil und kann jederzeit angepasst (erhöht oder reduziert) werden.
Die Höhe des Ablebensschutzes ist frei wählbar:
• mind. 5% der Prämiensumme
• max. 100% der Prämiensumme
Zum Laufzeitende wird der zum Stichtag des Verkaufs gültige Fondswert ausbezahlt.
Die Auszahlung erfolgt entweder als lebenslange monatliche Rente oder als einmalige Kapitalauszahlung.
Entnahme:
Eine Entnahme ist jederzeit möglich. Für Entnahmen werden keine zusätzlichen Kosten oder Gebühren verrechnet. Der verbleibende Fondswert muss jedoch mind. EUR 1.000 betragen.
Vorzeitige Vertragsauflösung:
Bei einer vorzeitigen Vertragsauflösung wird der entsprechende Rückkaufswert lt. Modellrechnung (siehe Antrag) ausbezahlt.
Ablebensschutz (optional):
Der Ablebensschutz ist ein optionaler Vertrags- bestandteil und kann jederzeit angepasst (erhöht oder reduziert) werden.
Die Höhe des Ablebensschutzes ist frei wählbar:
• mind. 5% der Prämiensumme
• max. 100% der Prämiensumme
Prämie & Prämienzahlung:
• Laufende Prämie: mind. EUR 50 monatlich
• Einmalerlag: mind. EUR 5.000
Prämienzahlungsdauer:
Die Prämienzahlungsdauer kann kürzer vereinbart werden als die Laufzeit.
• Unbestimmte Laufzeit: max. bis Endalter 85 Jahre
• mind. 5 Jahre
• max. 50 Jahre
Prämienanpassung:
Die laufende Prämie kann auf Wunsch automatisch angepasst werden. Die Anpassung ist zwischen 2% und 10% jährlich frei wählbar.
Prämienpause:
Prämienstundung: Die Prämienzahlung kann bis zu 24 Monate pausiert werden, sofern seit Abschluss des Vertrages mind. 12 Monate vergangen sind und die Prämien vollständig einbezahlt wurden.
Prämienfreistellung: Der Vertrag kann ohne weitere Prämienzahlung weitergeführt werden, sofern der Fondswert zum Zeitpunkt der Prämienfreistellung mind. EUR 1.000 beträgt. Ein reduzierter Ablebensschutz bleibt weiterhin bestehen.
Zuzahlung/Aufstockung:
Eine Zuzahlung oder Aufstockung ab EUR 500 kann im Rahmen eines Beratungsgespräches vereinbart werden.
• Laufende Prämie: mind. EUR 50 monatlich
• Einmalerlag: mind. EUR 5.000
Prämienzahlungsdauer:
Die Prämienzahlungsdauer kann kürzer vereinbart werden als die Laufzeit.
• Unbestimmte Laufzeit: max. bis Endalter 85 Jahre
• mind. 5 Jahre
• max. 50 Jahre
Prämienanpassung:
Die laufende Prämie kann auf Wunsch automatisch angepasst werden. Die Anpassung ist zwischen 2% und 10% jährlich frei wählbar.
Prämienpause:
Prämienstundung: Die Prämienzahlung kann bis zu 24 Monate pausiert werden, sofern seit Abschluss des Vertrages mind. 12 Monate vergangen sind und die Prämien vollständig einbezahlt wurden.
Prämienfreistellung: Der Vertrag kann ohne weitere Prämienzahlung weitergeführt werden, sofern der Fondswert zum Zeitpunkt der Prämienfreistellung mind. EUR 1.000 beträgt. Ein reduzierter Ablebensschutz bleibt weiterhin bestehen.
Zuzahlung/Aufstockung:
Eine Zuzahlung oder Aufstockung ab EUR 500 kann im Rahmen eines Beratungsgespräches vereinbart werden.
Fondsanzahl
• Max. 10 Investmentfonds aus der Zurich For Future Invest-Fondspalette
• Gewichtung je Investmentfonds mind. 5%
Fondswechsel Investmentfonds können im Rahmen der nachhaltigen Fondspalette von Zurich jederzeit gewechselt werden. Für den Fondswechsel werden keine zusätzlichen Kosten oder Gebühren verrechnet.
Nachhaltigkeits-Versprechen:
Durch das Nachhaltigkeits-Versprechen ist sichergestellt, dass Ihre Prämie zu jeder Zeit nachhaltig investiert ist. Entspricht ein Investmentfonds nicht mehr den Kriterien des Österreichischen Umweltzeichens, so wird er durch einen gleichwertigen Fonds mit ähnlicher Veranlagungsstrategie sowie Risikoklasse ersetzt. Eine entsprechende Information erfolgt über das Kundenportal „Meine Zurich“. Ihre Zustimmung bzw. Unterschrift ist nicht erforderlich.
Nachhaltiges Ablaufmanagement: Fünf Jahre vor Ablauf wird das Vermögen sukzessive in risikoärmere nachhaltige Fonds umgeschichtet. Diese Option ist gegen Laufzeitende auf Wunsch aktivier- bzw. deaktivierbar.
• Max. 10 Investmentfonds aus der Zurich For Future Invest-Fondspalette
• Gewichtung je Investmentfonds mind. 5%
Fondswechsel Investmentfonds können im Rahmen der nachhaltigen Fondspalette von Zurich jederzeit gewechselt werden. Für den Fondswechsel werden keine zusätzlichen Kosten oder Gebühren verrechnet.
Nachhaltigkeits-Versprechen:
Durch das Nachhaltigkeits-Versprechen ist sichergestellt, dass Ihre Prämie zu jeder Zeit nachhaltig investiert ist. Entspricht ein Investmentfonds nicht mehr den Kriterien des Österreichischen Umweltzeichens, so wird er durch einen gleichwertigen Fonds mit ähnlicher Veranlagungsstrategie sowie Risikoklasse ersetzt. Eine entsprechende Information erfolgt über das Kundenportal „Meine Zurich“. Ihre Zustimmung bzw. Unterschrift ist nicht erforderlich.
Nachhaltiges Ablaufmanagement: Fünf Jahre vor Ablauf wird das Vermögen sukzessive in risikoärmere nachhaltige Fonds umgeschichtet. Diese Option ist gegen Laufzeitende auf Wunsch aktivier- bzw. deaktivierbar.
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